ZUKUNFT DER AUTOMATENAUFSTELLUNG

Vereinbarung des Runden Tisches

Die Aufstellung von Spielautomaten ist ein fester Bestandteil in der Gastronomie und hat eine lange Tradition.

Auf Anregung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung und auf Initiative des Dachverbandes Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW) wurde ein Runder Tisch zur weiteren Verbesserung des Jugend- und Spielerschutzes in der Gastronomieaufstellung ins Leben gerufen.

Begleitet wurde der Runde Tisch durch die zuständigen Fachabteilungen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA Bundesverband) und durch den Arbeitsstab der Drogenbeauftragten der Bundesregierung im Bundesministerium für
Gesundheit.

Die Aufstellung von Geldspielgeräten in Gaststätten ist für Gastronomie und Automatenwirtschaft mit einer selbstverständlichen Verantwortung gegenüber Spielern und Jugendlichen verbunden.

Folgende Punkte sind in der gesamten Gastronomieaufstellung sofort umzusetzen:

Aufstellung der Geräte

Geldspielgeräte dürfen in gastronomischen Betrieben nur aufgestellt werden, wenn die Anforderungen der Gewerbeordnung, der Spielverordnung, der Technischen Richtlinie für die Gerätebauarten eingehalten werden. Zusätzlich ist das jeweilige Landesrecht zu beachten.

  • Die Aufstellung von Geldspielgeräten in einer Gaststätte setzt eine Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes durch die zuständige Behörde voraus (§33c Abs. 3 GewO).
  • Der Aufstellplatz muss so gewählt werden, dass eine Sichtbeziehung zwischen Spielgast und Servicepersonal zu jeder Zeit aufgenommen werden kann. Technische/elektronische Hilfsmittel zur Unterstützung der Servicemitarbeiter können hierbei eingesetzt werden.

Technische Sicherstellung des Jugend- und Spielerschutzes

  • Es muss gewährleistet sein, dass kein Gerät ohne individuelle Freischaltung bespielbar ist.

Sozialkonzept

  • Der Automatenunternehmer ist verpflichtet, in jeder Gastronomieaufstellung ein Sozialkonzept zu hinterlegen. Der Gastronom muss dies führen und für Kontrollen griffbereit vorliegen haben.
  • Bezüglich der Dokumentation des Sozialkonzeptes sind die länderspezifischen Regelungen zu beachten.

Informationsmaterial

Jeder Gastronomieaufstellplatz muss mit folgendem Informationsmaterial ausgestattet sein; die Flyer müssen auch zum Mitnehmen vorliegen:

  • Aushang zu den Spielrelevanten Informationen
  • Info- Flyer „Der Spieltest – Wenn es aufhört, Spass zu machen…“
  • Info-Flyer „Glücksspiel – Nix für Jugendliche“
  • Visitenkarte – Kontaktdaten BZgA

Diese Informationsmaterialien müssen für den Spielgast vor Spielaufnahme gut sichtbar bereitstehen.

Bezugsmöglichkeit: www.bavev.de/shop oder per Fax 08671 9298036. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich gern an den Fachverband Gastronomie Aufstellunternehmer e.V.!

Schulungen

Geräte dürfen nach geltendem Recht nur unter Aufsicht von Personal bespielt werden, das im Hinblick auf den Spieler- und Jugendschutz ausreichend geschult ist. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, gibt es eine Online-Schulung für Gastwirte und deren Mitarbeiter/innen. Hier geht es zur Schulung!

Überprüfung der Umsetzung

Die Umsetzung dieser Maßnahmen wird ab 01.01.2020 flächendeckend überprüft!

Übernehmen Sie Verantwortung für den Spieler- und Jugendschutz und überprüfen Sie regelmäßig alle angeführten Maßnahmen!

Bitte leisten auch Sie Ihren Beitrag zur Zukunftssicherung und den Erhalt der Gastronomie Aufstellung. Nur wer sich an die Regeln hält, sorgt dafür, dass es eine

Zukunft der Automatenaufstellung für die gesamte Gastronomie

gibt.

Wir haben es selber in der Hand.